1. Wahlarzt

Wahlarzt

Ein Wahlarzt für Allgemeinmedizin ist ein freiberuflich tätiger Arzt ohne Verträge mit Krankenkassen. Sie erhalten eine Honorarnote und bezahlen direkt im Anschluss nach jeder Ordination bar.

Die bezahlte Honorarnote wird von Ihnen bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung eingereicht.
Sie haben dafür 42 Monate Zeit und bekommen bis zu 80 % des Kassentarifes, den Ihre Krankenkasse einem Vertragsarzt bezahlen würde, zurück.

Haben Sie eine private Zusatzversicherung, übernimmt diese in den meisten Fällen den Differenzbetrag.

Warum zum Wahlarzt?

Erfahren Sie mehr über die vielen Vorteile die ich Ihnen als Ihr Wahlarzt gegenüber einer Kassenordination bieten kann.